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2. Folge: Die geklaute Fahne

Julius und die Geheimen

2. Folge: Die geklaute Fahne

Volker hat Julius bei Sportlehrer Wenzel angeschwärzt. Er soll Wenzels heiß geliebte Olympiafahne aus dem Vorgarten geklaut haben.


Bild vergrößernMensch werkelt an einem Fahnenmast mit Olympia-Flagge; Rechte: dpa

Julius, der seine Unschuld nicht beweisen kann, entführt Volker, sperrt ihn in den Keller und setzt ihm eklige Spinnen auf den Kopf, um ihm richtig Angst zu machen. Julius will, dass Volker seine Lüge widerruft.

Irgendwie verständlich, aber trotzdem verstößt Julius gegen das Grundgesetz. Dort steht nämlich:

  • Artikel 2: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt (...). Jeder hat das Recht auf Leben und die körperliche Unversehrtheit.
  • Artikel 104: Die Freiheit der Person kann nur aufgrund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Fest­gehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich misshandelt werden.

Einsperren verboten!

Rostiges Kellerschloss; Rechte: WDR

Das Recht auf Leben und die freie Entfaltung der Persönlichkeit ist ein ganz hohes Gut im Grundgesetz. Das sieht man schon daran, dass es bereits im zweiten Artikel festgeschrieben wird.

Wie die meisten Artikel, so wendet sich auch dieser nicht in erster Linie an Privatleute, sondern an den Staat und seine Polizei. Denn in der Geschichte gab es sehr häufig Regierungen, die ihre Macht missbraucht und Menschen ohne Grund von der Polizei festnehmen und einsperren ließen. Oft handelte es sich dabei um Kritiker der Regierung, die ihre Meinung offen ausgesprochen haben.


Gleiches Recht für Alle

Bild vergrößernMit einem Seil gefesselte Hände; Rechte: dpa
Verboten!

Auch Menschen, die im Verdacht stehen, ein Verbrechen begangen zu haben, haben Rechte. Auch sie dürfen nicht einfach so festgenommen werden. Ein unabhängiger Richter muss dies immer aufgrund von überzeugenden Verdachtsmomenten anordnen.

Selbst wenn klar ist, dass ein Mensch ein Verbrechen begangen hat, und sei es noch so schwer wiegend, darf niemand diesen Menschen quälen, um ein Geständnis aus ihm zu herauszupressen.

Folter ist in Deutschland ohne Wenn und Aber untersagt!


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Feierliche Unterzeichnung des Grundgesetzes bei der letzten Sitzung des Parlamentarischen Rates am 23.5.1949 in Bonn; Rechte: dpa

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