Julius und die Geheimen
3. Folge: Die Hausbesetzung
Julius und die Geheimen werden aus ihrer Kommandozentrale vertrieben. Das leer stehende Trafohäuschen gehört der Stadt und die verbietet den Zutritt.
Julius und seine Freunde bleiben trotzdem. Sie besetzen "ihr" Haus ohne Erlaubnis auf eigene Faust.
Das ist mutig, aber nicht rechtens. Denn die Freunde verstoßen gegen das Grundgesetz.
Dort steht:
- Artikel 14: Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. (...) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. (...) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.
Meins oder Deins?
Zunächst ist es ja ganz einleuchtend, dass niemand das Recht hat, einem anderen einfach so dessen Eigentum wegzunehmen. Dies gilt für privates Eigentum ganz genauso wie für staatliches.
Wo kämen wir denn da sonst hin? Keiner würde mehr sparen oder etwas für sich aufbauen, wenn er sich nicht sicher sein könnte, dass das Ersparte oder Aufgebaute ihm auch morgen noch gehört.
Steuern: Geld von allen für alle
Trotzdem nimmt der Staat selbstverständlich von seinen Bürgern Steuern. Mit diesen Steuereinnahmen finanziert der Staat Straßen, Schulen, Krankenhäuser und vieles mehr.
Menschen, die ganz viel verdienen, müssen dabei mehr Steuern zahlen als Menschen, die ganz wenig verdienen. Das meint der Grundgedanke, dass Eigentum zum Wohle der Allgemeinheit verpflichtet. Das ist ja auch nur gerecht: Wenn jemand in Deutschland reich geworden ist, ist er das ja auch deshalb geworden, weil die Allgemeinheit ihm dies ermöglicht hat.

- Mit dem Steuergeld werden zum Beispiel Straßen gebaut.
Für den Staat gilt die Verpflichtung, sein Eigentum zum Wohle aller zu nutzen in ganz besonderer Weise. Denn der Staat sind wir alle.










