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6. Folge: Rache an Wenzel

Julius und die Geheimen

6. Folge: Rache an Wenzel

Sportlehrer Wenzel lässt Julius und Lili im strömenden Regen bei Minusgraden im Freien Joggen. Julius und Lili sind stinksauer.


Bild vergrößernTurnschuhe in einer Pfütze; Rechte: picture alliance

Sie veröffentlichen einen Artikel in der Schülerzeitung, in dem sie sich über den Unterricht Wenzels beklagen.

Als Wenzel sie wenig später wegen einer Verspätung zum Nachsitzen verdonnert, fahren Julius und Lili härtere Geschütze auf. Sie machen sich in aller Öffentlichkeit über Wenzel lustig und geben ihn der Lächerlichkeit preis.

Bauch eines Mannes, dessen Hemd aufgeplatzt ist; Rechte: dpa
Auf dem Schulfest machen sich Julius und seine Freunden vor Allen über Wenzels dicken Bauch lustig.

Damit haben sie den Bogen überspannt, denn im Grundgesetz steht:

  • Artikel 5: Jeder hat das Recht, seine Meinung (...) frei zu äußern. (...) Diese Rechte finden ihre Schranken (...) in dem Recht der persönlichen Ehre.

Meinung sagen erlaubt. Lustig machen nicht.

Bild vergrößernFrau mit Pflaster auf dem Mund; Rechte: dpa
Niemandem darf der Mund verboten werden. Aber es gibt Grenzen!

Die Freiheit zu sagen, was man will und wie man es will, ist eine der wichtigsten Freiheiten, die es gibt.

Ohne Meinungsfreiheit gibt es keine freie Presse und damit keine unabhängigen Nachrichten. Ohne unabhängige Nachrichten aber können wir uns kein vollständiges Bild von der Welt machen und kriegen nur das erzählt, was die gerade Herrschenden wollen. In einer Demokratie aber ist es unerlässlich, dass verschiedene Meinungen miteinander streiten. Nur so kann man Fehlentwicklungen korrigieren.

Die Grenze der Meinungsfreiheit aber ist dann erreicht, wenn es nur darum geht, den anderen lächerlich zu machen. Man darf in Deutschland also jeden kritisieren, die Bundeskanzlerin genauso wie den Bundespräsidenten, doch einfach nur herabwürdigen und beschimpfen darf man andere nicht. Das verletzt deren Würde. Und die ist ja bekanntlich geschützt.         


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