Julius und die Geheimen
7. Folge: Die Satzungsänderung
Volker und seine Zecken zerstören die Geheimzentrale von Julius und seinen Freunden. Julius will das nicht auf sich sitzen lassen und sich für diese Gemeinheit rächen.
Er ändert die Satzung seiner Geheimorganisation: Fortan ist oberstes Ziel, Volker und den Zecken zu schaden. Nicht gut. Denn damit verstößt Julius wieder einmal gegen das Grundgesetz. Denn dort steht:
- Artikel 9: Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. (...) Vereinigungen, deren Zwecke (...) den Gesetzen zuwiderlaufen, sind verboten.
Freiheit - und ihre Grenzen

- 'Ist doch klar, dass wir einen Fussballverein gründen, oder?'
Einer der wichtigsten Gedanken des Grundgesetzes ist die Freiheit. Jeder Mensch soll so frei wie möglich leben. Dazu zählt die Freiheit, sich zu Gruppen oder Vereinen zusammen zu schließen. Aber diese Freiheit hat auch Grenzen. Immer dann, wenn du die Freiheit eines anderen einschränkst, endet deine Freiheit.
Man darf also alles machen, so lange man nicht anderen schadet. Ein Verein der Fußballfreunde darf jeder gründen. Und jeder darf darin Mitglied werden und mitspielen. Aber ein Verein zum Ausrauben von Banken ist verboten. Wenn jemand so einen Verein gründet, kann er sich nicht auf seine durch das Grundgesetz zugesicherte Freiheit berufen. Dieser Verein muss verboten werden. Das ist irgendwie logisch, oder?

- Das Ausrauben von Banken ist - mit oder ohne Verein - natürlich verboten!








