Du befindest Dich hier:

Ewigkeitsgarantie

Das Lexikon der Gerechtigkeit

Ewigkeitsgarantie

Bild vergrößernDer Bundestag in Berlin; Rechte: ddp
Politiker können viele Artikel des Grundgesetzes ändern, aber nicht alle.

Bestimmte Artikel im Grundgesetz können geändert werden, wenn zwei Drittel der Politiker im Bundestag und im Bundesrat dies wollen.

Es wäre zum Beispiel denkbar, dass wir das Wahlrecht ändern. Heute muss man 18 sein, um wählen zu können. Das ließe sich ändern, wenn eine Zweidrittel-Mehrheit dies bereits für 16-Jährige zulassen will.

Andere Artikel gelten ewig. Sie dürfen von niemandem geändert werden. Der wichtigste Artikel, der für immer gilt, ist der erste: Die Würde des Menschen ist unantastbar.

mehr Begriffe im Lexikon der Gerechtigkeit

Spielen

Grundgesetz-Quiz

Los!