Das Lexikon der Gerechtigkeit
Ewigkeitsgarantie
Bestimmte Artikel im Grundgesetz können geändert werden, wenn zwei Drittel der Politiker im Bundestag und im Bundesrat dies wollen.
Es wäre zum Beispiel denkbar, dass wir das Wahlrecht ändern. Heute muss man 18 sein, um wählen zu können. Das ließe sich ändern, wenn eine Zweidrittel-Mehrheit dies bereits für 16-Jährige zulassen will.
Andere Artikel gelten ewig. Sie dürfen von niemandem geändert werden. Der wichtigste Artikel, der für immer gilt, ist der erste: Die Würde des Menschen ist unantastbar.






