Das Lexikon der Gerechtigkeit
Gewaltenteilung / Staatsgewalt
Man unterscheidet drei Staatsgewalten: die Legislative (gesetzgebende Gewalt, das sind zum Beispiel der Bundestag und die Landtage), die Exekutive (ausführende Gewalt, zum Beispiel die Regierungen) und die Judikative (Recht sprechende Gewalt, das sind die Gerichte).
Die Teilung der drei Staatsgewalten (Legislative, Exekutive und Judikative) soll verhindern, dass sich zu viel Macht in einer oder wenigen Person sammelt.






