Das Lexikon der Gerechtigkeit
Verfassung
Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland heißt "Grundgesetz" und nicht Verfassung, da zu dem Zeitpunkt, als man sich dieses Gesetzbuch ausgedacht hat, keine Verfassung für ganz Deutschland beschlossen werden konnte. Der Name war ursprünglich also nur als Übergangslösung gedacht, bis sich die beiden deutschen Staaten wieder vereinigen.






