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Keine Macht dem König!

Grundgesetz für Kinder

Keine Macht dem König!

In früheren Zeiten, als in den meisten Ländern Könige das Sagen hatten, war es fast unmöglich, eine Entscheidung des Staates anzufechten. Denn der König war der Staat, und sein Wille war Gesetz. Er musste sich vor kaum jemandem rechtfertigen, er war ja von Geburt an bis zu seinem Tod der Boss.

Heute ist das anders. Heute regiert nicht ein König, sondern ein/e Kanzler/in, der/die von den Abgeordneten des Bundestages gewählt wird. Auch die Abgeordneten wiederum werden von der Bevölkerung in geheimen und freien Wahlen gewählt. Und jeder, der gewählt wurde, muss sich immer wieder zur Wahl stellen.

Das gilt für den/die Kanzler/in, den/die Bundespräsident/in und die Abgeordneten gleichermaßen. Jeder muss also immer wieder Rechenschaft ablegen. Wer versagt, wer Fehler macht oder wer seine Aufgaben und Amtspflichten nicht erfüllt, kann abgewählt werden.

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Gemälde von König Ludwig XIV.; Rechte: akg-images/Erich Lessing
"L'etat, c'est moi!" - "Der Staat, das bin ich!"
Diesen Satz soll der französische König Ludwig XIV. gesagt haben. Damit wollte er wohl zum Ausdruck bringen: Ich habe hier das Sagen, und was ich sage, ist Gesetz!

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