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Mädchen werden etwa zwischen dem 11. und 15. Lebensjahr geschlechtsreif, Jungs ungefähr im Alter von 13 und 16 Jahren. Aber wäre Sex mit 12 überhaupt schon erlaubt oder ist das verboten? Wir wollen ein bisschen Licht ins Dunkel bringen und euch hier bei Lilipuz.de erklären, ab wann man Geschlechtsverkehr haben darf.

Ab wann darf man Geschlechtsverkehr haben?

Jugendliche und junge Erwachsene machen mittlerweile immer früher ihre ersten sexuellen Erfahrungen. Anhand medizinischer Aufzeichnungen über Jahrzehnte hinweg, ist mittlerweile auch gut belegbar, dass die erste Menstruation bei Mädchen immer früher stattfindet. Auch bei Jungs ist in der geschlechtlichen Entwicklung eine Verschiebung erkennbar, denn heute ist ein 18-Jähriger bereits so weit entwickelt, wie er es um das Jahr 1800 erst als 22-Jähriger war. Ob ein Zusammenhang zwischen beiden Phänomenen besteht und deshalb auch der sexuelle Trieb schon vorher startet, ist bisher nicht eindeutig geklärt.

Weil Mädchen etwas früher geschlechtsreif werden, fühlen sie sich ab diesem Zeitpunkt eher zu älteren Jungs hingezogen. So kann es durchaus sein, dass eine Zwölfjährige mit Sechzehnjährigen oder gar Älternen abhängt. Mitunter spielt hier auch die geistige Reife eine Rolle, denn mitunter sind selbst hier Mädels ihren männlichen Altersgenossen einen kleinen Schritt voraus.

Sexualität entdecken

sex mit 12

Entdecken Kinder und Jugendliche zum ersten Mal ihre Sexualität, machen sich die wenigsten Gedanken darüber, in welchem Rahmen das erlaubt ist. Häufig fehlt auch die Aufklärung von Seiten des Elternhauses, denn solche Themen werden zu Hause von Kindern und Jugendlichen, aber auch von Seiten der Eltern, nur ungern besprochen. Kaum ein Jugendlicher wird einem Elternteil seine sexuellen Bedürfnisse mitteilen. Viele Teenies schließen sobald sie in die Pubertät kommen das Badezimer ab, weil sie nicht nackt von ihren Eltern oder Geschwistern gesehen werden wollen.

Also, ist Sex mit 12 nun erlaubt oder nicht? Man liest oder hört immer mal wieder von so jungen Müttern und Vätern. Aber inwieweit macht man sich strafbar, wenns denn passiert und man Sex mit 12 hat? Das Alter der beiden Sexualpartner spielt die entscheidende Rolle. Es gibt nämlich gesetzliche Grenzen, die am Alter festgemacht werden.

Sex unter 14 Jahren – Die gesetzlich geregelte Schutzaltergrenze

Unter 14 Jahren gilt man als Kind, unter 18 Jahren als Jugendlicher. Die Schutzaltersgrenze liegt in Deutschland bei 14 Jahren. Sex mit 12 ist demnach nicht erlaubt. Grundsätzlich gilt, dass erst Jugendliche ab 14 Jahren das Recht auf Geschlechtsverkehr haben. Hat aber beispielsweise ein 13 Jähriger Sex mit 12-jährigen Mädchen, liegt keine Strafbarkeit vor. Das heißt, laut deutschem Gesetz kann keiner von beiden strafrechtlich belangt werden, da beide unter 14 Jahren noch gar nicht strafmündig sind. Sex mit 12 kann in diesem Fall also auch nicht bestraft werden – obwohl er offiziell nicht erlaubt ist.

Hier möchten wir aber unbedingt erwähnen, dass es sich, wenn es denn so früh überhaupt schon sein muss, bei dem Geschlechtsakt um einvernehmlichen Sex handeln muss und dieser nicht erzwungen werden darf.

Eltern können ihre Kinder auf verschiedene Weise über das gesetzliche Schutzalter aufklären:

  1. Offene und verständnisvolle Kommunikation: Schaffen Sie ein offenes und vertrauensvolles Gesprächsklima, in dem Ihre Kinder sich wohl fühlen, Fragen zu Sexualität und Gesetzen stellen zu können. Zeigen Sie Verständnis für ihre Fragen und nehmen Sie sich Zeit, um ihnen ausführlich zu antworten.
  2. Informationen zur Sexualität und Gesetzen gemeinsam suchen: Suchen Sie gemeinsam nach verlässlichen Quellen wie Büchern, Websites oder Beratungsstellen, die Informationen zur Sexualität und zum gesetzlichen Schutzalter bereitstellen. Lesen oder besprechen Sie diese Quellen gemeinsam und helfen Sie Ihren Kindern, ihre Fragen zu beantworten.
  3. Respektvoller Umgang und Grenzen: Sprechen Sie mit Ihren Kindern über den respektvollen Umgang mit Körpern und Grenzen. Erklären Sie, dass es wichtig ist, die eigenen Grenzen zu kennen und zu respektieren, und dass dies auch für andere gilt. Machen Sie deutlich, dass niemand zu sexuellen Handlungen gedrängt werden darf und dass es in Ordnung ist, Nein zu sagen.
  4. Information über die rechtlichen Konsequenzen: Teilen Sie Ihren Kindern altersgerecht mit, dass sexuelle Handlungen mit Personen unterhalb des gesetzlichen Schutzalters strafbar sind. Erklären Sie, dass das Gesetz den Schutz von Kindern und Jugendlichen gewährleisten soll und dass es wichtig ist, dieses Gesetz zu respektieren.
  5. Offenheit für weitere Fragen und Dialog: Machen Sie deutlich, dass Ihre Kinder jederzeit zu Ihnen kommen können, um weitere Fragen zu stellen oder über ihre Bedenken zu sprechen. Zeigen Sie Ihnen, dass Sie offen für einen fortlaufenden Dialog sind und bereit sind, jede Art von Unterstützung zu bieten, die sie benötigen.

Es ist auch wichtig anzumerken, dass professionelle Beratungsstellen oder Sexualpädagogen eine wertvolle Ressource sein können, um Eltern bei Fragen zur Sexualaufklärung ihrer Kinder zu unterstützen.

Erste sexuelle Erfahrungen

Kindliche Sexualität läuft meist etwas anders ab, als es später im Erwachsenenleben der Fall ist. Kinder, die bereits Sex mit 12 oder sogar früher haben, probieren in den meisten Fällen erst einmal langsam aus und wollen neue Körpererfahrungen machen. Hier wird eher noch experimentiert und es handelt sich bei den sexuellen Handlungen eher um kindliches Ausprobieren und erstes Anfassen. Wobei die meisten Kinder diese Phase schon einmal im Kindergartenalter hatten, als sie erfasst haben, dass sich Mädchen und Jungs durch gewisse Merkmale voneinander unterscheiden.

Bei Erwachsenen dienen der natürliche Sexualtrieb und der Geschlechtsverkehr eher der Fortpflanzung und der Befriedigung sexueller Lust. Wenn ein Kind Sex mit 12 hat, dann ist bei ihm der Sexualtrieb normalerweise noch nicht ausgeprägt.

Hat ein Kind Sex mit 12 oder ist es gar jünger, dann folgt es in erster Linie seiner Neugierde. Häufig haben so junge Mädchen und Jungs auch einfach das Bedürfnis nach körperlicher Nähe oder Lust auf Neues, noch Unentdecktes. Sind beide unter 14 Jahre alt, könnten sie rein rechtlich gesehen Sex haben ohne dafür belangt zu werden. Aber selbst wenn man bis zum 14. Lebensjahr nicht strafmündig ist, kann es sein, dass in solch einem Fall das Jugendamt einschreitet, sofern es über die sexuellen Handlungen der Kinder in Kenntnis gesetzt wird. Das Erziehungsgericht kann dann unter Umständen Maßnahmen anordnen, um das zu unterbinden, und den Eltern professionelle Erziehungshilfe zukommen lassen.

Zudem müssen sich die Kinder im Klaren sein, dass auch jetzt schon an Verhütung gedacht werden muss. Mit dem ersten Samenerguss ist ein Junge geschlechtsreif und kann demnach auch problemlos Kinder zeugen. Manche Jungs sind bereits als 10-Jährige soweit und sobald ein Mädchen geschlechtsreif ist, kann es auch schwanger werden. Da Mädchen bereits 14 Tage vor der allerersten Regelblutung in der Lage sind, eine befruchtungsfähige Eizelle zu entwickeln, ist es also rein theoretisch auch möglich, schwanger zu werden, ohne überhaupt jemals eine Menstruation gehabt zu haben. Weil man nie vorher weiß, wann genau die erste Regelblutung sein wird, ist es ein riskantes Unternehmen, so früh schon Geschlechtsverkehr oder andere sexuelle Handlungen, bei denen man eventuell schwanger werden könnte, durchzuführen.

Sex in jungen Jahren – Wer darf mit wem?

sex mit 12 erlaubt?

Sex ab 14+

Hat man beispielsweise im Alter von 14 oder 15 Jahren Sex mit 12-Jährigen, sieht die rechtliche Lage anders aus. Mit 14 ist man, so nennt es der Gesetzgeber, sexualmündig und auch strafmündig. Für Sex mit Jüngeren kann man ab dem vierzehnten Lebensjahr strafrechtlich belangt werden.

In § 176 Absatz 1 StGB ist geregelt, dass Sex mit Minderjährigen oder sexuelle Handlungen an Kindern mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren geahndet wird. Sexueller Missbrauch liegt auch dann vor, wenn ein 14-Jähriger mit seiner 13-jährigen Freundin Sex hat – selbst wenn es einvernehmlich ist. Der Geschlechtsverkehr würde in diesem Fall unter das Jugendstrafrecht fallen und der 14-Jährige kann zur Verantwortung gezogen werden. Geschlechtsverkehr und sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind immer strafbar.

Sex mit 12 – Jugendliche untereinander

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Ab dem vierzehnten Lebensjahr, so haben wir weiter oben schon gelesen, gilt man als sexualmündig. Grundsätzlich darf man als Jugendlicher ab diesem Alter von Gesetz her legal Sex haben. Im Alter von 14 oder 15 Jahren ist Sex grundsätzlich gestattet, sofern der Altersunterschied zum anderen Sexualpartner nicht allzu groß ist und auch die fehlende sexuelle Selbstbestimmung eines der Teilnehmer dabei nicht ausgenutzt wird.

Ist man 16 oder 17 Jahre alt, darf man auch mit Erwachsenen Sex haben. Auch hier gilt, dass die fehlende Selbstbestimmung oder eine Zwangslage des Jugendlichen nicht ausgenutzt werden darf. Außerdem darf für den Sex mit Jugendlichen kein Geld bezahlt werden.

Was ist Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, Nötigung?

Immer dann, wenn ein Sexualpartner unfreiwillig zu einer sexuellen Handlung gezwungen wird, handelt es sich um eine Vergewaltigung. Schon unfreiwilliges Küssen kann eine Straftat sein. Dies ist auch dann so, wenn beispielsweise eine missliche Lage ausgenutzt wird. Beispielsweise wenn ein Sexualpartner betrunken ist und sein Selbstbestimmungsrecht nicht wahrnehmen kann. Erzwungene Handlungen sind immer illegal, können zur Anzeige gebracht und strafrechtlich geahndet werden.

Dies gilt im Übrigen auch bei Ehepartnern. Wird eine sexuelle Handlung, welcher Form auch immer, erzwungen, ist das generell strafbar. Es gibt dafür auch keine Altergrenze. Sobald man Geschlechtsverkehr, Analsex oder andere sexuelle Handlungen erzwingt, sind sie nicht erlaubt und können strafrechtlich behandelt werden. Das Strafgesetzbuch differenziert zwischen sexueller Nötigung, sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung. Hier kommt es auf die Schwere der Tat an und welche Handlungen genau erzwungen wurden.

Fazit zu Sex mit 12

Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, dürfen rein rechtlich gesehen noch keinen Sex haben. Also ist Sex mit 12 noch nicht gesetzlich erlaubt. Sexuelle Handlungen können aber, sofern beide Sexualpartner unter der vorgegebenen Altergrenze liegen, auch nicht strafrechtlich geahndet werden. Über 14 ist Sex laut Gesetz gestattet, aber nicht mit Jüngeren und auch noch nicht mit Erwachsenen. Jugendliche dürfen Geschlechtsverkehr miteinander haben, sofern der Altersunterschied nicht allzu groß ist und sexuelle Handlungen nicht erzwungen werden. Ab 16 darf Sex mit Erwachsenen stattfinden, sofern er selbstbestimmt ist und kein Geld dafür fließt.

Hier sind einige häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema Sex ab 12 Jahren:

Ist es legal, Sex ab 14 Jahren zu haben?

Ja, ab einem Alter von 14 Jahren ist einvernehmlicher Sex in Deutschland rechtlich erlaubt.

Muss ich Verhütungsmittel verwenden, wenn ich ab 12 Jahren Sex habe?

Es wird dringend empfohlen, Verhütungsmittel zu verwenden, um ungewollte Schwangerschaften und sexuell übertragbare Infektionen zu vermeiden. Sprechen Sie mit einem Arzt oder einer Beratungsstelle, um die bestmögliche Verhütungsmethode für Sie zu finden.

Wie finde ich Informationen zu sexueller Aufklärung und Verhütungsmitteln?

Es gibt viele Quellen, in denen Sie Informationen finden können, darunter Bücher, Websites, Beratungsstellen oder Ihren Arzt. Suchen Sie vertrauenswürdige und zuverlässige Informationsquellen, um sich umfassend zu informieren.

Was ist, wenn ich mich mit 12 Jahren noch nicht bereit fühle, Sex zu haben?

Es ist wichtig, dass Sie sich nur auf sexuelle Aktivitäten einlassen, wenn Sie sich bereit fühlen und es freiwillig tun möchten. Es ist in Ordnung, Nein zu sagen und Ihre eigenen Grenzen zu setzen. Nehmen Sie sich Zeit, um Ihre Wünsche und Bedenken zu erkunden und sprechen Sie mit vertrauenswürdigen Erwachsenen über Ihre Gefühle.

Was passiert, wenn ich sexuell ausgebeutet oder missbraucht werde?

Sexueller Missbrauch oder Ausbeutung ist illegal und sollte nicht toleriert werden. Wenn Sie Opfer solcher Taten sind oder Anzeichen dafür bemerken, wenden Sie sich umgehend an eine Beratungsstelle, die Ihnen helfen kann, Unterstützung zu erhalten und weitere Schritte einzuleiten.

Ab welchem Alter ist Geschlechtsverkehr gesetzlich erlaubt?

In Deutschland liegt das gesetzlich festgelegte Schutzalter für einvernehmlichen Geschlechtsverkehr bei 14 Jahren. Das bedeutet, dass sexuelle Handlungen mit einer Person unter 14 Jahren als sexueller Missbrauch von Kindern betrachtet werden und strafbar sind.

Gibt es Ausnahmen oder Besonderheiten bezüglich des Alters für Geschlechtsverkehr?

Ja, es gibt Ausnahmen bezüglich des Alters für einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. Das sogenannte „Altersgrenzenmodell“ besagt, dass sexuelle Handlungen zwischen Jugendlichen unter 14 Jahren, die maximal drei Jahre Altersunterschied haben, in bestimmten Fällen nicht automatisch als Straftat angesehen werden. Bei dieser Regelung werden die individuellen Umstände berücksichtigt.

Ist Geschlechtsverkehr vor dem gesetzlich vorgeschriebenen Alter jemals erlaubt?

Nein, sexuelle Handlungen mit Personen unter dem gesetzlich festgelegten Schutzalter sind grundsätzlich nicht erlaubt, es sei denn, es handelt sich um eine Ausnahme im Rahmen des Altersgrenzenmodells, wie oben erwähnt.

Ist es wichtig, über das gesetzliche Schutzalter aufgeklärt zu sein?

Ja, es ist wichtig, über das gesetzliche Schutzalter und die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen informiert zu sein, um sowohl die eigenen Rechte und Pflichten zu verstehen als auch sich selbst und andere zu schützen. Es ist auch wichtig, über Verhütungsmethoden, sexuell übertragbare Krankheiten und andere Aspekte der sexuellen Gesundheit informiert zu sein.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen oder Bedenken zum Thema habe?

Bei Fragen oder Bedenken rund um das Thema Geschlechtsverkehr und sexuelle Aufklärung kannst du dich an vertrauenswürdige Erwachsene wie Eltern, Lehrer, Ärzte oder Beratungsstellen wenden. Hier kannst du geeignete Informationen und Unterstützung erhalten, die auf deine individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind.

Es ist wichtig zu beachten, dass es sich bei der Beantwortung Ihrer Fragen um allgemeine Informationen handelt. Für spezifischere oder persönlichere Fragen ist es ratsam, sich an Beratungsstellen oder Fachkräfte zu wenden, die Ihre individuelle Situation berücksichtigen können.

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