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08.05.1949: Vor 60 Jahren wurde das Grundgesetz verabschiedet

Geschichte

08.05.1949: Vor 60 Jahren wurde das Grundgesetz verabschiedet

Das Grundgesetz regelt das Zusammenleben der Menschen in Deutschland. Es ist unser wichtigstes Gesetz.

In deinem Klassenzimmer hängen vielleicht einige Regeln, zum Beispiel, dass man immer aufzeigen soll, bevor man losredet. Durch diese Regeln weißt du, wie du mit deinen Mitschülern und Lehrern umgehen sollst - und sie mit dir.

Die wichtigsten Regeln dafür, wie wir in ganz Deutschland miteinander umgehen sollen, die hängen nicht an der Wand. Sie stehen im Grundgesetz. In diesem Jahr hat das Gesetz Geburtstag, es wird 60 Jahre alt.

Im Grundgesetz stehen viele wichtige Dinge.

Zum Beispiel, dass alle Menschen gleich viel wert sind - egal ob Kind oder Erwachsener, Mann oder Frau, schwarz oder weiß. Dass also niemand bevorzugt oder anders behandelt werden darf, nur wegen seines Alters oder der Hautfarbe.

Und dass wir das Leben aller Menschen achten und schützen müssen.



Das sind nicht nur Regeln, an die wir uns halten müssen, sondern auch die Rechte, die wir haben. Grundrechte nennt man die. Dazu gehört auch, dass jeder Mensch seine Religion frei ausleben darf - egal ob in einer Kirche oder einer Moschee.

Und dass du immer frei deine Meinung sagen darfst, ohne dafür Ärger vom Staat zu bekommen. Das Grundgesetz verbietet dem Staat also auch, zu sehr in unser Leben einzugreifen und alles zu bestimmen.



Wie das Grundgesetz entstand

Früher war das in Deutschland nicht immer so. Im Zweiten Weltkrieg zum Beispiel mussten alle das tun, was ihnen die Regierung sagte.

Damit das nicht wieder passieren kann wurde 1949, vier Jahre nach dem Krieg, die Verfassung beschlossen. Und zwar im Parlamentarischen Rat. Das war so etwas wie ein Vorgänger des Deutschen Bundestages.

Das Grundgesetz hat sich bis heute etwas verändert. Zum Beispiel steht erst seit einigen Jahren drin, welche Stadt eigentlich die deutsche Hauptstadt ist. Vorher verlor das Grundgesetz kein Wort darüber.


Aber: Etwas Neues dazu schreiben oder andere Regeln verändern – das geht im Grundgesetz nicht überall.

Die Grundrechte - also zum Beispiel die Meinungsfreiheit und die Gleichberechtigung - müssen ganz genau so stehen bleiben. Genau wie der Abschnitt, in dem es heißt, dass Deutschland ein freier und demokratischer Staat ist, damit nie wieder die Regierung allein - und ohne den Willen des Volkes - bestimmen kann!



Regelmäßig montags, dienstags oder mittwochs erzählen wir in der LILIPUZ-Sendung Geschichten über Geschichte.

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